Ergänzende politische und legislative Vorschläge zu den Pekinger Stadtvorschriften über die Hundehaltung (Entwurf)
Die World Dog Alliance hat ergänzende Gesetzesempfehlungen zu den Pekinger Hundehaltungsvorschriften (Entwurf) eingereicht . Der vollständige Text des Schreibens lautet wie folgt:
Ergänzende Gesetzesempfehlungen zu den Pekinger Hundehaltungsvorschriften (Entwurf)
An den Ständigen Ausschuss des Pekinger Stadtvolkskongresses:
Am 29. Juli 2026 fand die zweite Beratung des Entwurfs der Pekinger Hundeverordnung durch den Ständigen Ausschuss des 16. Pekinger Volkskongresses in seiner 25. Sitzung statt . Wir haben den Entwurf sorgfältig geprüft und die positiven Verbesserungen hinsichtlich der Stärkung der Verantwortung von Hundehaltern, der Standardisierung des Umgangs mit Hunden im öffentlichen Raum, der Einführung eines elektronischen Identifizierungssystems und der Erhöhung der Strafen bei Verstößen zur Kenntnis genommen.
Bereits am 19. April 2026 reichten wir schriftliche Empfehlungen zu den Pekinger Hundehaltungsvorschriften (Entwurf der Überarbeitung) ein . Angesichts des zweiten Entwurfs legen wir Ihnen nun erneut ergänzende Gesetzesempfehlungen zur Prüfung vor:
Wir empfehlen, in den Entwurf der Verordnung zur Bekämpfung von Tierquälerei und Tieraussetzung ausdrücklich Bestimmungen aufzunehmen, die den Verzehr von Hunden verbieten.
Diese Empfehlung steht im Einklang mit dem vorherrschenden gesellschaftlichen Konsens und der nationalen Einstufung von Hunden als Begleittiere, spiegelt die vorherrschende Entwicklung moderner Stadtverwaltung und Zivilisation wider und ist von erheblicher praktischer Notwendigkeit und gesetzlicher Umsetzbarkeit:
1. Schaffung eines logisch vollständigen Haftungssystems innerhalb des Entwurfs
Der zweite Entwurf zur Beratung sieht bereits vor, dass „Misshandlung eines Hundes mit der Folge von Behinderung, Tod oder schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Öffentlichkeit“ ein lebenslanges Hundehaltungsverbot nach sich zieht. Der Verzehr von Hunden stellt die schwerwiegendste Form der Tierquälerei dar und steht in engem Zusammenhang mit Misshandlung und Aussetzung. Wenn die Vorschriften lediglich Misshandlung und Aussetzung verbieten, den Verzehr aber nicht regeln, entsteht eine institutionelle Lücke. Ein ausdrückliches Verbot des Verzehrs macht den Haftungsrahmen umfassend, kohärent und konsistent.
2. Angleichung an die national festgelegte Klassifizierung von Haustieren
Im Jahr 2020 strich das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten Hunde aus dem Nationalen Katalog der genetischen Ressourcen für Nutztiere und Geflügel und erkannte ihren Status ausdrücklich als „Haustiere“ an. Sollte dies in die nationalen Gesetze und Vorschriften zur Hundehaltung übernommen werden, würde dies dazu beitragen, diese nationale Festlegung umzusetzen und den Nicht-Nahrungsmittelcharakter von Haustieren fest zu bekräftigen.
3. Verbesserung des Lebenszyklusmanagements über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg
Der Entwurf führt ein elektronisches Identifizierungssystem ein, das die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Hunden bei Registrierung, Impfung und routinemäßiger Überwachung ermöglicht. Ein ausdrückliches Verbot des Verzehrs in Verbindung mit diesem System wird potenzielle Wege für illegalen Handel und illegale Schlachtungen verschließen, die regulatorische Wirksamkeit der elektronischen Identifizierung stärken und dazu beitragen, die damit verbundenen Risiken für die öffentliche Gesundheit zu mindern.
4. Die beispielhafte Bedeutung der Gesetzgebung für Hauptstädte
Shenzhen und Zhuhai haben bereits städtische Verordnungen erlassen, die den Verzehr von Hunden und Katzen ausdrücklich verbieten, und setzen diese stabil und effektiv um. Als Hauptstadt Chinas üben die Gesetzesentscheidungen Pekings einen starken richtungsweisenden Einfluss aus. Die Aufnahme entsprechender Bestimmungen in die Hundehaltungsvorschriften wird nicht nur das Bewusstsein für eine verantwortungsvolle Haustierhaltung stärken, sondern auch einen wertvollen Präzedenzfall für Städte im ganzen Land schaffen.
Uns ist vollkommen bewusst, dass die Hauptaufgabe der Hundehaltungsvorschriften darin besteht, das Verhalten von Hundehaltern zu regeln und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Angesichts des gesellschaftlichen Fortschritts steht eine angemessene Erweiterung des grundlegenden Schutzes von Haustieren jedoch nicht im Widerspruch zu den übergeordneten Zielen der Vorschriften; vielmehr stärkt sie die Rolle des Gesetzes als Leuchtturm der modernen Zivilisation.
Wir bitten Ihr geschätztes Komitee höflichst, die oben genannten Empfehlungen bei den nachfolgenden Beratungen und Überarbeitungen umfassend zu berücksichtigen.






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